Spätestens seit dem VW-Abgasskandal ist das Thema Compliance im Zusammenhang mit Unternehmensführung geradezu omnipräsent.1 Mit steigender Komplexität, teils massivem Zuwachs an neuen unter dem Schlagwort „Compliance“ geführten Themenfeldern2 und dem deutlichen Bedeutungsgewinn von Compliance auch vis-a-vis Vertragspartnern, stellt sich die Frage, wer von Unternehmensangehörigen begangene Compliance Verstöße (straf-)rechtlich zu verantworten hat.