Deskriptoren: Geschäftsführer; organschaftliche Vertretung; Vertrauenstheorie.
Normen: § 18 Abs 2 GmbHG, § 19 GmbHG
Ob eine Erklärung des Geschäftsführers diesem persönlich oder der GmbH zuzurechnen ist, richtet sich danach, wie die Erklärung von einem redlichen und verständigem Erklärungsempfänger aufzufassen war (Vertrauenstheorie).