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Enthebung eines bestellten Abschlussprüfers (Genossenschaftsrevisors) durch das Gericht

JudikaturGES 2022, 140 Heft 3 v. 1.7.2022

Deskriptoren: Abschlussprüfer; Revisor; Enthebung; wichtiger Grund.

Normen: § 270 Abs 3 UGB, § 2 Abs 3 GenRevG

Die Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts kann einen wichtigen Grund zur Abberufung des bestellten Abschlussprüfers (Revisors) darstellen.

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