Deskriptoren: Gewinnanspruch; Thesaurierung; Aufteilung ehelicher Ersparnisse.
Normen: § 82 Abs 1 Z 3 EheG, § 82 GmbHG
Thesaurierte Bilanzgewinne eines GmbH-Gesellschafters unterliegen nicht der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse nach der Ehescheidung.