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Offenlegung des Jahresabschlusses: Kontrollpflichten der Geschäftsführer bei Online-Einreichung

JudikaturGES 2022, 78 Heft 2 v. 2.5.2022

Deskriptoren: Jahresabschluss; Offenlegung; Zwangsstrafen.

Normen: § 277 UGB, § 283 UGB

Bei der Online-Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch ist von den Organen der offenlegungspflichtigen Gesellschaft auf wirksame Weise zu kontrollieren, ob die Übermittlung auch tatsächlich geschehen ist.

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