Deskriptoren: Faktischer Geschäftsführer; Vertretungsbefugnis.
Normen: § 1002 ABGB, § 1003 ABGB, § 1004 ABGB, § 18 GmbHG
Einem „faktischen Geschäftsführer“, mag er Gesellschafter oder Nichtgesellschafter sein, kommt keine Befugnis zu, die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten.