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Bestellung eines Vertreters zur Prozessführung der GmbH gegen Dritte bei Befangenheit des Geschäftsführers (BGH)

JudikaturGES 2022, 75 Heft 2 v. 2.5.2022

Deskriptoren: GmbH; Prozessvertreter; Ersatzansprüche.

Normen: § 46 Z 8 dGmbHG, § 35 Abs 1 Z 6 öGmbHG

Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die mit einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers begründet werden, kann ein besonderer Vertreter bestellt werden, auch wenn nicht der Geschäftsführer selbst, sondern eine von ihm mittelbar beherrschte Gesellschaft in Anspruch genommen werden soll.

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