Deskriptoren: Vinkulierung; Syndikatsvertrag; Gesellschafterausschluss; einstweilige Verfügung.
Normen: § 77 GmbHG, § 1 GesAusG, § 381 EO
Dient das einer Minderheitsgesellschafterin eingeräumte Zustimmungsrecht zu Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen erkennbar (auch) dazu, ihr eine künftige Stellung als Mehrheitsgesellschafterin zu sichern, so ist auch der Ausschluss dieser Minderheitsgesellschafterin nach dem GesAusG nur mit ihrer Zustimmung zulässig.