Anlass für die erneute Auseinandersetzung mit der missglückt formulierten Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG war eine Entscheidung des BFG zu vier nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ziviltechniker-GmbH (Bf).
Deskriptoren: Dienstverhältnis; Eingliederung; Gesellschaftsvertrag; Lohnnebenkosten; Weisungsbindung.