Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2022, 29 Heft 1 v. 25.3.2022
Bei der Eintragung eines Geschäftszweiges im Firmenbuch ist zu beachten, dass ein eingetragener Geschäftszweig, der nicht von der Gewerbeberechtigung umfasst ist, zu einer Verwaltungsstrafe führen kann (VwGH 23.11.2016, Ra 2016/04/0098).