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Kein Recht eines nur potentiell Begünstigten auf Abberufung des Stiftungsvorstandes

JudikaturGES 2022, 28 Heft 1 v. 25.3.2022

Deskriptoren: Begünstigter; Privatstiftung; Stiftungsvorstand; Abberufung.

Normen: § 5 PSG, § 27 Abs 2 PSG

Ersatzbegünstigte und Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt oder (für die Zukunft) befristet ist, haben kein Antragsrecht auf Abberufung des Stiftungsvorstands.

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