vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Recht eines nur potentiell Begünstigten auf Abberufung des Stiftungsvorstandes

JudikaturGES 2022, 28 Heft 1 v. 25.3.2022

Deskriptoren: Begünstigter; Privatstiftung; Stiftungsvorstand; Abberufung.

Normen: § 5 PSG, § 27 Abs 2 PSG

Ersatzbegünstigte und Personen, deren Begünstigtenstellung aufschiebend bedingt oder (für die Zukunft) befristet ist, haben kein Antragsrecht auf Abberufung des Stiftungsvorstands.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte