Deskriptoren: Vorgesellschaft; Schuldübernahme; Identitätstheorie.
Normen: § 2 Abs 2 GmbHG
Der Anwendungsbereich und die Bedeutung der in § 2 Abs 2 GmbHG vorgesehenen Möglichkeit einer Schuldübernahme ohne Zustimmung des Gläubigers durch die eingetragene GmbH bleibt ungeklärt. Im Anlassfall führten alle zu dieser Bestimmung vertretenen Meinungen zum selben Ergebnis.