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Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters

JudikaturGES 2022, 19 Heft 1 v. 25.3.2022

Deskriptoren: Gesellschafter; Verbraucher; Unternehmer.

Normen: § 1 KSchG

Die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. Maßgeblich ist, ob der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben kann.

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