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Ausübung des Bucheinsichtsrechts durch Vertreter

JudikaturGES 2022, 21 Heft 1 v. 25.3.2022

Deskriptoren: Gesellschafter; GmbH; Bucheinsicht.

Normen: § 22 GmbHG

Ein Gesellschafter kann bei Ausübung des Bucheinsichtsrechts zur Verschwiegenheit verpflichtete sachverständige Dritte beiziehen (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).

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