Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Erkundigungspflicht; Bank.
Normen: § 82 GmbHG
Eine allgemeine Erkundigungs- und Prüfpflicht der Bank besteht nicht für alle Fälle denkunmöglicher Einlagenrückgewähr, sondern nur dort, wo sich der Verdacht so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.