Der Ausbau einer kontrollierenden Beteiligung löst unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Abgabe eines übernahmerechtlichen Pflichtangebots aus. Diese häufig als Creeping-in bezeichnete Regelung wirft trotz oder gerade wegen ihrer Kürze zahlreiche Fragen auf. Einigen von diesen – der Behandlung von gruppeninternen Transaktionen und der Saldierung von Erwerben und Veräußerungen – ist der nachfolgende Beitrag gewidmet.