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Weiterlaufen der FW-Afa für bis zum 28.2.2014 erworbene EU-Auslandsbeteiligungen in Perioden 2014 ff

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturJohannes ReiterGES 2021, 265 Heft 5 v. 17.9.2021

Deskriptoren: Firmenwertabschreibung; Gruppenbesteuerung; Unionsrecht; EU-Auslandsbeteiligungen.

Normen: § 9 Abs 7 KStG, § 26c Z 27 KStG

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) betrifft die Fortführung der Firmenwertabschreibung (FW-Afa) für bis zum 28.2.2014 erworbene EU-Auslandsbeteiligungen in den Perioden 2014 ff. Das BFG hat die FW-Afa im vorliegenden Fall entgegen der Verwaltungspraxis auch bei bloß abstrakter Kaufpreisrelevanz der FW-Afa gewährt.

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