Zur Finanzierung eines Projekts dient nicht selten eine GmbH & Co KG, deren primäre Aufgabe darin besteht, Kapital in Gestalt weiterer Kommanditbeteiligungen zu beschaffen. Sofern Anlageinteressenten getäuscht oder nicht zureichend aufgeklärt werden, stellt sich die Frage, wer dafür in Anspruch genommen werden kann. Die folgenden Zeilen sollen aus privatrechtlicher Sicht dazu beitragen, die Frage zu lösen.