Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; leichte Fahrlässigkeit.
Normen: § 25 GmbHG
Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft bereits bei leichtem Verschulden.Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; leichte Fahrlässigkeit.
Normen: § 25 GmbHG
Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft bereits bei leichtem Verschulden.