Innerstaatliche wie grenzüberschreitende Verschmelzungsregeln enthalten Schutzmechanismen zugunsten der bei der Beschlussfassung über die Verschmelzung unterliegenden Gesellschafter. Neben diversen ex-post wirkenden Schutzmaßnahmen wurde bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung auch ein durch entsprechende Sicherstellungsansprüche geschütztes – ex-ante wirkendes – Recht auf Barabfindung geschaffen.