Im Jahr 2018 wurde das österreichische BörseG auf völlig neue Beine gestellt. Der unionsrechtliche Einfluss auf das Börse- und Kapitalmarktrecht erforderte eine gänzliche Neukodifizierung mit veränderter Gesetzesstruktur und diversen inhaltlichen Neuerungen, unter anderem der Regelung des Delistings vom amtlichen Handel, erweiterte Anforderungen an bestehende Handelsplattformen und Erlaubnispflicht für OTF. Weitere Herausforderungen stellen sich für die Rechtsanwender zudem auch durch die nunmehr unmittelbar anwendbare Marktmissbrauchsverordnung.