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(Außer-)betriebliche Sphäre einer GmbH und steuerneutrale Nutzungseinlage durch Überlassung eines Patentes

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturDenise SchmaranzerGES 2020, 447 Heft 8 v. 10.12.2020

Deskriptoren: Trennungsprinzip; Zurechnung von Einkünften; Nutzungseinlagen; gewillkürtes Betriebsvermögen; außerbetriebliches Vermögen von Körperschaften.

Normen: § 8 Abs 1 KStG

Das BFG war im vorliegenden Fall mit der Frage befasst, ob die Einkünfte, die eine GmbH aus der Entwicklung und Vermarktung eines Sportgerätes erzielt, ihr oder ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer und Patentinhaber zuzurechnen sind. Weiters behandelte das BFG die Abgrenzung zwischen der betrieblichen und der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft. Das BFG entschied, dass ein neu begründeter Teilbetrieb einer GmbH nicht der außerbetrieblichen Sphäre der GmbH angehört, nur weil dieser nicht mit einem weiteren, bereits länger bestehenden Teilbetrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Zudem entschied das BFG, dass es sich bei der Überlassung eines Patentes durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die GmbH um eine steuerneutrale Nutzungseinlage handelt.

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