In der E OGH 16.09.2020, 6 Ob 64/20k hat das Höchstgericht zur sittenwidrigen Gläubigerbenachteiligung bei Aufgriffsrechten für die Praxis wertvolle Aussagen getroffen. Der Ministerialentwurf über die Gesamtreform des Exekutionsrechts (77/ME, 27. GP ) sieht de lege ferenda in § 339 EO eine Bestimmung für „Vinkulierung und Aufgriffsrechten an Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften“ vor, § 76 Abs 4 GmbHG soll aufgehoben werden.