Deskriptoren: KG; Gesellschaftsvertrag; Abfindung; ausscheidender Gesellschafter; Buchwertklauseln.
Normen: § 137 Abs 2 UGB, § 234b AktG, § 2 GesAusG
Die Frage der Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters muss für alle Gesellschafter schon aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig gleich beurteilt werden; insoweit besteht für eine Differenzierung danach, ob der konkrete Rechtsstreit zwischen den ursprünglichen Gesellschaftern stattfindet oder ob daran auch neu hinzugekommene Gesellschafter beteiligt sind, kein Raum.