Deskriptoren: GmbH; Gesellschaftsvertrag; Aufgriffsrecht; Abfindungspreis; Gläubigerschutz; Verkehrswert.
Normen: § 76 GmbHG, § 25a IO, § 25b IO, § 26 Abs 3 IO
Die §§ 25a, 25b IO sind nicht auf gesellschaftsvertragliche Verträge zugeschnitten. Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte sind nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren.