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Aufgriffsrecht bei Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters

JudikaturGES 2020, 431 Heft 8 v. 10.12.2020

Deskriptoren: GmbH; Gesellschaftsvertrag; Aufgriffsrecht; Abfindungspreis; Gläubigerschutz; Verkehrswert.

Normen: § 76 GmbHG, § 25a IO, § 25b IO, § 26 Abs 3 IO

Die §§ 25a, 25b IO sind nicht auf gesellschaftsvertragliche Verträge zugeschnitten. Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte sind nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren.

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