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Update: Gesellschafterliche Informationsrechte und WiEReG

AufsätzeDr. Bernhard Gonaus , Dr. Gerald SchmidsbergerGES 2020, 419 Heft 8 v. 10.12.2020

Die Autoren des vorliegenden Beitrags sind in GES 2019, 6911 Gonaus/Schmidsberger, Gesellschafterliche Informationsrechte vs nicht öffentlicher Charakter des WiEReG, GES 2019, 69. der Frage nachgegangen, in welchem Verhältnis gesellschafterliche Informationsrechte zum nicht öffentlichen Charakter des Wirtschaftliche Eigentümer Registers stehen und dabei zum Ergebnis gelangt, dass die von einer GmbH in Erfüllung der im WiEReG22Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz BGBl I 2017/136 idgF. verankerten Sorgfaltspflichten erlangten Unterlagen und Informationen nicht Gegenstand gesellschafterlicher Informationsrechte sind. Der nicht öffentliche Charakter ist jedoch mit dem EU-FinAnpG 201933EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 BGBl I 2019/62. weggefallen: Seit dem 10.1.2020 kann jedermann einen Auszug aus dem Register anfordern. Dies wirft die Frage auf, ob die in GES 2019, 69 vertretenen Ergebnisse aufrechterhalten werden können.

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