In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung (16.09.2020, 6 Ob 64/20k) hat der OGH kürzlich ausgesprochen, dass gesellschaftsvertraglich vereinbarte Aufgriffsklauseln für den Insolvenzfall eines GmbH-Gesellschafters wirksam vereinbart werden können und den zuletzt anlässlich einer Entscheidung des OLG Linz1 fortgeschriebenen Meinungsstreit damit beendet. Voraussetzung ist freilich eine Gleichbehandlung der Ausscheidensfälle unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes und die Wahrung der Sittenwidrigkeitsgrenze. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die nunmehrigen Standpunkte und Klarstellungen des OGH sowie Überlegungen zu den in der Entscheidung offen gebliebenen Fragen.