Der folgende Beitrag untersucht, inwieweit das Recht der GesbR als Rechtsgrundlage für ein über § 22 Abs 2 GmbHG hinausgehendes Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters herangezogen werden kann.1
Deskriptoren: GesbR; GmbH-Gesellschafter; Informationsanspruch; Informationsrecht; Subsidiarität; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.