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Keine Einkünftezurechnung zu einer liechtensteinischen Stiftung bei lediglich auf Vermutungsebene getroffenen Schlussfolgerungen

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturJohannes ReiterGES 2020, 275 Heft 5 v. 10.7.2020

Deskriptoren: Liechtensteinische Stiftung; Zurechnung Einkünfte; Transparenz der Stiftung.

Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EstG

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) behandelt die Zurechnung von Kapitaleinkünften bei einer liechtensteinischen Stiftung. Anders als die bisher zu liechtensteinischen Stiftungen ergangenen Gerichtsentscheidungen betrifft die Entscheidung des BFG diesmal die Erben-Generation. Das BFG hat in seiner Entscheidung die „steuerliche Intransparenz“ der liechtensteinischen Stiftung festgestellt und eine Einkünftezurechnung bei der Begünstigten verneint.

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