Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) haben auch vor Gesellschaften nicht halt gemacht. Der Gesetzgeber hat rasch reagiert, um die Durchführung von Versammlung von Gesellschaftern und Organmitgliedern auf anderen, zum Teil neuen Wegen, zu ermöglichen und so die Fähigkeit zur Entscheidungsfindung aufrecht zu erhalten. Diese legislativen Maßnahmen sollen im folgenden Beitrag vorgestellt werden.