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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Deutschland

EditorialLukas FanturGES 2020, 173 Heft 4 v. 10.6.2020

Eine vom deutschen Justizministerium eingesetzte Expertenkommission hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt.

Das Gesellschaftsvermögen wird künftig der Gesellschaft und nicht mehr ihren Gesellschaftern zur Gesamthand zugeordnet. Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet dann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst. Die Gesellschafter haften aber unbeschränkt und solidarisch. Die Haftung wird daher dem Regime der OHG nachgebildet.

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