vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorstandsänderung bei einer AG mit gleichzeitiger Einreichung des Jahresabschlusses und des Protokolls der Hauptversammlung

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2020, 150 Heft 3 v. 10.5.2020

Das COVID-19-GesG, BGBl I 2020/16 idgF bringt eine Änderung für den Zeitraum der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (§ 104 Abs 1 AktG) und generell für die Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses (§ 277 Abs 1 UGB) mit sich. Die Bestimmungen treten mit Ablauf des 31.12.2020 wieder außer Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!