vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederkaufsrecht der übertragenden Gesellschaft bei Verschmelzung

JudikaturGES 2020, 135 Heft 3 v. 10.5.2020

Deskriptoren: Wiederkaufsrecht; Verschmelzung.

Normen: § 1068 ABGB, § 1070 ABGB, § 220 AktG, § 221 AktG, § 222 AktG, § 96 GmbHG

Ein im Grundbuch zugunsten der übertragenden Gesellschaft eingetragenes Wiederkaufsrecht erlischt im Fall der Verschmelzung nicht. Es geht auf die übernehmende Gesellschaft über.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte