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Dividenden und Einkünfte aus Anteilsveräußerungen im Regime des § 10a KStG

Angrenzendes SteuerrechtSebastian Bergmann , Lars GläserGES 2020, 99 Heft 2 v. 10.3.2020

Die mit dem Jahressteuergesetz 201811BGBl I Nr 62/2018. in Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)22Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ABl L 193/1 ff (19.7.2016). eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung und der gleichzeitig novellierte Methodenwechsel knüpfen an das Vorliegen sogenannter „Passiveinkünfte“ an. Im nachfolgenden Beitrag soll analysiert werden, unter welchen Voraussetzungen Dividenden und Einkünfte aus Anteilsveräußerungen als qualifizierte Passiveinkünfte einzustufen sind; dies unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der „fiktiven Steuerpflicht“ bei der beteiligten bzw beherrschenden Körperschaft im Inland.

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