Die mit dem Jahressteuergesetz 20181 in Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)2 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung und der gleichzeitig novellierte Methodenwechsel knüpfen an das Vorliegen sogenannter „Passiveinkünfte“ an. Im nachfolgenden Beitrag soll analysiert werden, unter welchen Voraussetzungen Dividenden und Einkünfte aus Anteilsveräußerungen als qualifizierte Passiveinkünfte einzustufen sind; dies unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der „fiktiven Steuerpflicht“ bei der beteiligten bzw beherrschenden Körperschaft im Inland.