Im Zuge des AbgÄG 20201 hat der Gesetzgeber ein EU-MPfG2 erlassen, mit welchem die Änderungen der AmtshilfeRL3 durch die sogenannte DAC 64 in österreichisches Recht implementiert wurden. Das EU-MPfG tritt mit 1.7.2020 in Kraft und normiert eine Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie einen automatischen Informationsaustausch über die gemeldeten Steuergestaltungen innerhalb der EU. Mehrere Bestimmungen des EU-MPfG knüpfen dabei an den Begriff des „verbundenen Unternehmens“ an, welcher im nachfolgenden Beitrag näher analysiert werden soll.