Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Entlohnung; Enthebung.
Normen: § 15a GmbHG
Ein Notgeschäftsführer hat nur gegen die Gesellschaft einen Entlohnungsanspruch, nicht gegen die Gesellschafter.Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Entlohnung; Enthebung.
Normen: § 15a GmbHG
Ein Notgeschäftsführer hat nur gegen die Gesellschaft einen Entlohnungsanspruch, nicht gegen die Gesellschafter.