Deskriptoren: Gründungsprivilegierung; Bankbestätigung; § 10 GmbHG-Erklärung.
Normen: § 10 Abs 3 GmbHG, § 10b GmbHG
Bei Beendigung der Gründungsprivilegierung sind über die geleisteten Stammeinlagen eine Bankbestätigung sowie § 10 GmbHG-Erklärung des Geschäftsführers vorzulegen.