Deskriptoren: Geschäftsführer; Rücktritt; Bescheinigung.
Normen: § 16 GmbHG
Der Rücktritt eines Geschäftsführers ist gegenüber dem Firmenbuchgericht unter Angabe des Rücktrittsdatums urkundlich zu bescheinigen.Deskriptoren: Geschäftsführer; Rücktritt; Bescheinigung.
Normen: § 16 GmbHG
Der Rücktritt eines Geschäftsführers ist gegenüber dem Firmenbuchgericht unter Angabe des Rücktrittsdatums urkundlich zu bescheinigen.