Wiewohl zahlreiche Detailfragen noch offen sind, wurde das lange und intensiv diskutierte Verhältnis zwischen Anlegerschutz und Kapitalerhaltung im Anwendungsbereich des KMG bereits prinzipiell zugunsten des Vorrangs des Anlegerschutzes von BGH und OGH entschieden. Zur parallelen Fragestellung im Bereich der nichtöffentlichen Begebung neuer Anteile einer Kapitalgesellschaft – also bei der GmbH und der nicht börsenotierten AG – gibt es, so weit zu sehen ist, jedoch weder höchstgerichtliche RSp noch umfassende Untersuchungen in der Lit. Der vorliegende Aufsatz soll einen Anstoß zur Diskussion geben.