Deskriptoren: Nutzungseinlage; Verdecktes Eigenkapital.
Normen: § 6 Z 6 lit a EStG 1988, § 8 Abs 1 KStG
Bei einer Nutzungseinlage in eine ausländische Gesellschaft sind gem § 6 Z 6 lit a EStG 1988 an sich Fremdvergleichspreise anzusetzen. Die Bestimmung setzt allerdings das Vorliegen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte voraus und findet im außerbetrieblichen Bereich keine Anwendung. Gewährt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter der ausländischen Kapitalgesellschaft aus seinem Privatvermögen ein zinsloses Darlehen, kann nach Ansicht des BFG der Ansatz (fiktiver) Zinsen beim Anteilsinhaber somit nicht auf § 6 Z 6 lit a EStG 1988 gestützt werden.