In der Praxis kommen hybride Gesellschaften häufig aus steuerplanerischen Überlegungen zum Einsatz. Dabei wird versucht, Steuervorteile zu lukrieren, die aus der unterschiedlichen steuerlichen Qualifikation solcher Gesellschaftsformen im In- und Ausland resultieren. Nachfolgend soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen sich hybride Gesellschaften als Beteiligungsholdings eigenen können.