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Hybride Gesellschaften als Beteiligungsholdings

Angrenzendes SteuerrechtSebastian BergmannGES 2019, 378 Heft 7 v. 10.10.2019

In der Praxis kommen hybride Gesellschaften häufig aus steuerplanerischen Überlegungen zum Einsatz. Dabei wird versucht, Steuervorteile zu lukrieren, die aus der unterschiedlichen steuerlichen Qualifikation solcher Gesellschaftsformen im In- und Ausland resultieren. Nachfolgend soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen sich hybride Gesellschaften als Beteiligungsholdings eigenen können.

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