Wenn eine europäische Kapitalgesellschaft an einer österreichischen Gesellschaft beteiligt ist und die Auslandsgesellschaft zB durch Verschmelzung erloschen ist, erhält das Firmenbuchgericht elektronisch eine diesbezügliche Mitteilung über das europäische System der Registervernetzung (sog BRIS-Mitteilung). Das Firmenbuchgericht hat dann zu überwachen, ob die Änderungen zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet werden und erforderlichenfalls ein Aufforderungsverfahren (§ 24 FBG) einzuleiten.