Deskriptoren: Liquidator; Abberufung aus wichtigem Grund; Honorierung; Vorschüsse.
Normen: § 89 Abs 3 GmbHG, § 137 Abs 2 AußStrG
Der Vergütungsanspruch des Notgeschäftsführers/-liquidators ist vom Firmenbuchgericht im außerstreitigen Verfahren bestimmen zu lassen. Die Bestimmungen zur Entlohnung des Kurators sind analog anzuwenden.