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Eigenmächtige Honorar-Vorschüsse einer Notliquidatorin als wichtiger Abberufungsgrund

JudikaturLukas FanturGES 2019, 364 Heft 7 v. 10.10.2019

Deskriptoren: Liquidator; Abberufung aus wichtigem Grund; Honorierung; Vorschüsse.

Normen: § 89 Abs 3 GmbHG, § 137 Abs 2 AußStrG

Der Vergütungsanspruch des Notgeschäftsführers/-liquidators ist vom Firmenbuchgericht im außerstreitigen Verfahren bestimmen zu lassen. Die Bestimmungen zur Entlohnung des Kurators sind analog anzuwenden.

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