Nach der E OGH 21.03.2019, 6 Ob 183/18g ist eine Übertragung der Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer auf den Aufsichtsrat nicht zulässig. Gleiches gelte für ein die Gesellschafter bindendes Nominierungsrecht des Aufsichtsrates.
Nach der E OGH 21.03.2019, 6 Ob 183/18g ist eine Übertragung der Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer auf den Aufsichtsrat nicht zulässig. Gleiches gelte für ein die Gesellschafter bindendes Nominierungsrecht des Aufsichtsrates.