Deskriptoren: Geschäftsanteil; Option; laesio enormis.
Normen: § 934 ABGB
Nach der jüngeren Rspr des OGH ist bei der laesio enormis der objektive Wert der gegenseitigen Leistungen erst für den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechts festzustellen. Der OGH deutet jedoch eine mögliche Abkehr von dieser Rspr an.