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Stimmverbote bei Einsetzung eines Sonderprüfers

AufsätzeTobias Tröger**Universitätsprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main. Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.GES 2019, 224 Heft 5 v. 1.7.2019

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein von einer Sonderprüfung potentiell betroffener Aktionär bei dem Bestellungsbeschluss nach § 130 Abs 1 S 1 AktG mitstimmen darf. Die Frage ist bei konzentrierten Anteilseignerstrukturen für die praktische Wirksamkeit des Minderheitenschutzes durch das Institut der Sonderprüfung von erheblicher Bedeutung. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der potentiell von der Sonderprüfung betroffene Aktionär analog § 125 S 1, 3. Var AktG einem Stimmverbot unterliegt.

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