Deskriptoren: Gesellschaftsvertrag; Aufgriffsrecht; Veräußerungsabsicht; Auslegung.
Normen: § 4 GmbHG, § 6 ABGB, § 7 ABGB
Sieht ein Gesellschaftsvertrag bei Veräußerungsabsicht eines Gesellschafters ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter vor, so darf das Vorliegen der Veräußerungsabsicht nicht leichtfertig angenommen werden. Die Veräußerungsabsicht erfordert vielmehr eine gewisse Konkretisierung.