Die Grenzen der Geschäftsführungsbefugnisse sind ein vieldiskutiertes Feld. Im Vordergrund des folgenden Beitrages steht die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen andere Organe oder Gesellschafter in Geschäftsführungsangelegenheiten Klagerechte wahrnehmen können.
Deskriptoren: Weisungsbeschlüsse; Unterlassungsansprüche der Gesellschaft und/oder der Gesellschafter gegen die Geschäftsführung; Minderheitenschutz.